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Komfortabel in den Vorruhestand

Altersteilzeit

Durch das beim Bundesministerium der Justiz veröffentlichte Altersteilzeitgesetz  (AltTZG) wurde der Sinn der Altersteilzeit festgelegt: „Durch Altersteilzeitarbeit soll älteren Arbeitnehmern ein gleitender Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente ermöglicht werden.“

„Gleitender Übergang“ heißt, dass Sie ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr voll (Ihrer regulären Arbeitszeit entsprechend) arbeiten müssen, sondern bis zum Rentenalter für einen bestimmten Zeitraum – wenn gewollt – nur noch 50 Prozent Ihrer Arbeitszeit erbringen müssen.

 Wie funktioniert es?

Man unterscheidet zwischen zwei Möglichkeiten der Altersteilzeit.

Die populärste Form ist das sogenannte Blockmodell. Sie arbeiten über einen festgelegten Zeitraum die eine Hälfte Vollzeit, die andere Hälfte haben Sie frei - bis zur Rente. Der gesetzlich festgeschriebene Zeitraum beträgt maximal 10 Jahre. Die gängige Praxis sind allerdings nur maximal 6 Jahre. Im Letzteren würden Sie 3 Jahre arbeiten und freuen sich dann die nächsten 3 Jahre über Ihre Freizeit.

Die andere Möglichkeit ist die Arbeit über den vollen Zeitraum. Aber Sie reduzieren z.B. Ihre tägliche Arbeitszeit um die Hälfte – statt 8 Stunden nur noch 4 Stunden, je nach Vereinbarung.

50 Prozent der Arbeitszeit gleich 50 Prozent des Gehalts?

Nein! Hier liegt die zusätzliche Attraktivität der Altersteilzeit. Sie verdienen mehr Gehalt, als es dem naheliegendem Rechenmodell entsprechend würde.

Denn 50 Prozent Arbeitszeit bedeutet hier nicht nur 50 Prozent Gehalt. Das Nettogehalt wird anteilig durch Ihren Arbeitgeber und der Agentur für Arbeit um 20 Prozent aufgestockt. Das bedeutet, dass Sie unter bestimmten Rahmenbedingungen für 50 Prozent Arbeitszeit etwa 70 Prozent Ihres ehemaligen Gehaltes bekommen.

 
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