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Jetzt handeln! Altersteilzeit für Jeden?Aus zwei Gründen leider nein! Der erste Grund betrifft das Alter. Die Altersteilzeit ist ein Auslaufmodell. Sie gilt nur für ältere Arbeitnehmer. Soll heißen, dass vom Gesetzgeber gewollt ist, dass die jüngeren Generationen länger arbeiten. Deshalb gilt diese Form der Teilzeit nur noch bis zum 31. Dezember 2009. Bis dahin müssen Sie Ihre Altersteilzeit begonnen haben.
Und in der Auslegung des Gesetzes ist festgelegt, bis zu welchem Geburtsjahr Sie die Altersteilzeit nutzen können. Das Geburtsjahr 1954 oder vorher hat Glück. Wenn Sie 1955 geboren worden sind, haben Sie leider nicht mehr die Chance. Denn wenn Sie später als zum 31. Dezember 2009 ein Alter von 55 Jahren erreichen, bleibt Ihnen die Altersvorsorge verwehrt. Wichtig ist auf jeden Fall - für die Altersjahrgänge bis einschließlich 1954 - dass Sie rechtzeitig handeln. Denn, wie gesagt, Sie müssen Ihre Altersteilzeit bis zum 31. Dezember begonnen haben. Der zweite Grund betrifft – gewissermaßen - Ihren ArbeitgeberSie haben keinen gesetzlichen Anspruch auf die Altersteilzeit. Der Gesetzgeber schafft nur die Rahmenbedingungen. Über den Anspruch entscheidet der Arbeitgeber und/oder der Tarifvertrag.
Sie müssen die Altersteilzeit mir Ihrem Arbeitgeber vereinbaren. Bei größeren Unternehmen wird dies in der Regel über den Tarifvertrag geregelt. Firmen, die nicht an den Tarifvertrag gebunden sind, können individuell entscheiden.
Und hier liegt das Problem. Denn auch kleine Firmen müssen sich an der Aufstockung Ihres Gehalts beteiligen. Suchen Sie auf jeden Fall ein Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber und sammeln Sie vorher Argumente, die auch aus Arbeitgebersicht für eine Altersteilzeit sprechen. |
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Erkältung |
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