Krankenversicherung für Selbständige Krankendes Krankengeld
So bedeutsam es ist, so wenig wurde es in den Medien diskutiert. „Dank“ der Gesundheitsreform haben Selbständige, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, ab dem 1. Januar 2009 nicht mehr automatisch Anspruch auf Krankengeld.
Nicht alle können damit rechnen, dass die Krankenkasse von sich aus den Versicherten über diesen Sachverhalt informiert. Eine Informationspflicht besteht anscheinend nicht. Das bedeutet für Selbständige, dass sie zukünftig eine Zusatzversicherung abschließen müssen, wenn sie auf das Krankengeld nicht verzichten möchten. Das Angebot wächst ständig. Viele private und gesetzlichen Krankenkassen haben für den Stichtag 1. Januar 2009 Pakete geschnürt. Vor einen voreiligen Abschluss warnen Experten allerdings. Denn neben Zusatzprämien bedeutet der Abschluss auch eine automatische Bindung über 3 Jahre. Sinnvoll und hilfreich ist ein ausführliches Studium der angebotenen Leistungen – und des „Kleingedruckten“, raten Fachleute. Es empfiehlt sich in jedem Fall, sich rechtzeitig mit seiner Krankenkasse in Verbindung zu setzen und im Zweifel mit den Verbraucherberatungsstellen. Letztere helfen dabei, Klarheit in den Versicherungsdschungel zu bringen. |